Hofmark
Hofmark ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht im Herzogtum Baiern und angrenzenden Gebieten.
Er lässt sich seit der Mitte des 12. Jahrhunderts nachweisen und bezeichnet den abgegrenzten Bezirk einer Grundherrschaft, der das Recht zur niederen Gerichtsbarkeit hatte. Es sind geschlossene und offene Hofmarken zu unterscheiden. In den geschlossenen Hofmarken unterstanden auch die in der Hofmark ansässigen Untertanen fremder Gerichtsherrn dem Hofmarksherrn. In den offenenen Hofmarken dagegen erstreckte sich der Herrschaftsbereich des Inhabers nur auf die eigenen Gebäude und die Untertanen, die ihm gehörende Güter bebauten.
Hofmarken konnten sowohl im Besitz kirchlicher als auch adliger Herren sein. 1818 entstanden aus den geschlossenen Hofmarken sogenannte Patrimonialgerichte . Die letzten Vorrechte der Hofmarksbesitzer wurden mit der Revolution in Bayern 1848 beseitigt.
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